Verzicht auf Nutzung des C3 als Park- und Campingraum eine logische Konsequenz

Erste Zusammenkunft der neuformierten Fraktion der Grünen – Aufforstung des Stadtwaldes eine unbedingte Forderung der Grünen – Grüne setzen sich für eine größere Wertschätzung des Jugendgemeinderates ein

Im Rahmen der Stadtwaldentwicklung blicken viele Augen auf das Areal C4. Die erfolgreiche Arbeit der Bürgeninitiative ProStadtwaldC4, über 3500 Bürger haben ihre Unterschrift geleistet, findet dabei die volle Unterstützung durch die Hockenheimer Grünen. Auch die Verwaltung, der designierte Oberbürgermeister, Marcus Zeitler, die Parteien, alle Fraktionen im Gemeinderat und Abgeordnete setzen sich gemeinsam für den Erhalt des Stadwalds im C4 ein. Dabei sollte jedoch der Wald im Gebiet des C3 nicht in Vergessenheit geraten, war ein Ergebnis bei der ersten Zusammenkunft der neuformierten Fraktion der Grünen nach der konsitutierenden Sitzung des Gemeinderats am 24. Juli.

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht im Sinne der Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen am Hockenheimring  den kompletten Verzicht der Nutzung des C3 als Park- und Campingraum als logische Konsequenz an. 

„Die Nutzung durch das Campen und Parken im C3 stresst den Wald und verhindert somit eine Erholung des Waldes“, stellt Stadtrat Oliver Grein fest. Dies wurde seiner Meinung nach bereits bei der Vorstellung des Forsteinrichtungswerks durch die Forstbehörde in der Gemeinderatsitzung am 22.05.2019 deutlich. Grein verweist auf den Bericht, in dem es heißt: „Eine Verjüngung des Waldes ist auf den durch Parken und Campen beanspruchten Waldboden nicht möglich. Aktuell besteht ein massiver Konflikt mit dem Ziel der Walderhaltung.“ 

Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls des C3-Areals für das Parken und Campen sollen, so die Zusicherung der Verwaltung, ermittelt und dann in den Gremien der Stadt und in der Gesellschaftersammlung der Hockenheim-Ring GmbH zeitnah besprochen werden. Dies wird von den Grünen begrüßt. Wie bekannt stellt das Regierungspräsidium Karlsruhe am 24. September in einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Pläne für den Ausbau der Rasthofanlage vor. Es sei zu hoffen, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Meinungsbildungsprozess über den weiteren Umgang mit dem C3-Areal abgeschlossen ist.

In der Zeit des Klimawandels ist die Erhaltung und der Ausbau von Waldflächen eine wichtige Option um CO2 in der Atmosphäre zu reduzieren, heisst es in der Pressemitteilung der Grünen-Fraktion weiter. Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit der Ressource Wald erforderlich. Die Aufforstung unseres Stadtwaldes stellt, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Larissa Rotter, eine unbedingte Forderung der Hockenheimer Grünen dar. 

Gemeinsames Ziel aller kommunalen Verantwortungsträger sollte sein, den Wald in seinem Bestand zu erhalten zu erhalten und dafür Mittel, als Orientierungswert seien 30.000 €/ha angedacht, aus dem Forsteinrichtungswerk bereitzustellen. Laut Fraktionssprecher Adolf Härdle gibt es die Zusicherung der Verwaltung dies in die Gremienarbeit einzubringen. Dazu könnten auch Fördermittel etwa aus dem Klimaschutzfonds der Bundesregierung angefordert werden.

Weitere Themen wie die Weiterentwicklung des Hockenheimrings, die stärkere Einbeziehung des  Jugendgemeinderats in die Gremienarbeit, Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung und das Vorsehen eines Stadtentwicklungskonzepts standen auf der Agenda der Fraktionssitzung der Grünen.  

Positiv registrieren die Grünen, dass der Gemeinderat ihrem Antrag die Anzahl der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung, wie in den beschließenden Ausschüssen auch, auf zwölf Mitglieder zu erhöhen, entsprochen habe.

Als Ausdruck der Wertschätzung sollen künftig die Vertreter*innen des Jugendgemeinderates in die Sitzordnung des Gemeinderats im Bürgersaal der Stadt Hockenheim aufgenommen werden und inmitten der Reihen der Stadträt*innen zu platzieren. Dies war ein besonderes Anliegen von Stadträtin Elke Dörflinger, das einmütige Zustimmung fand. Ein Antrag dazu wird gestellt.

Ein ganzheitheitliches Stadtentwicklungskonzept stelle, so Stadtrat Christian Keller, nicht nur  eine Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets in der Stadtmitte dar, auch könnten  Jeweilige Einzelfallbetrachtungen etwa nach § 34 oder 13b BauGB in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden. Der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ müsse allerdings weiterhin gelten, darin war man sich einig. 

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