Grüne formulieren Bedingungen zur Umnutzung des Parkplatzes Hausstücker

So wie sie gekommen sind, sind sie wieder verschwunden: die E-Autos auf dem P2 Hausstücker. In einer Eilentscheidung wurde die Nutzungsänderung des Parkplatzes P2 „Hausstücker“ ohne baurechtliche Prüfung und ohne Vorabinformation betroffener Bürgerinnen und Bürger oder Gremien getroffen (vgl. HTZ vom 07.12.2022). Die E-Autos sollten dort zunächst für drei Monate mit der Option auf Verlängerung um einen Monat geparkt werden und standen knapp eineinhalb Jahre später immer noch. Über die Gründe des schnellen Abtransportes liegen dem Gemeinderat bislang keine Informationen vor. 

Die Fraktion der Grünen hat in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2023 die Legalisierung der E-Auto-Lagernutzung „Hausstücker“ abgelehnt (HTZ vom 04.01.2024), weil sie ein rechtskonformes Handeln der Stadt für wichtig hält und eine Umnutzung an notwendige zu schaffende Voraussetzungen geknüpft sieht:

Berücksichtigung aller Interessen und umfassende Beteiligung

Bei einer derart weitreichenden Entscheidung müssen zukünftig sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer der Pachtflächen wie auch die Anwohnerinnen und Anwohner des Birkengrunds und die Gremien (Gesellschafterversammlung der Hockenheimring GmbH und der Gemeinderat) umfassend vorab informiert werden. Darüber hinaus müssen die Mehreinnahmen, die durch die gewerbliche Nutzung für die Hockenheimring GmbH führen, entsprechend höhere Pachtpreise zur Folge haben und an die Eigentümerinnen und Eigentümer bezahlt werden. Bei einer Umwandlung des P2 müssen städtebauliche Aspekte umgesetzt werden und z.B. eine Pufferzone geschaffen werden, um die Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Auch die technischen Voraussetzungen, wie z.B. der Brandschutz, für die Lagernutzung von Elektroautos müssen sichergestellt und gewährleistet sein.

Ausgleichsfläche und alternative Parkflächen 

Der Parkplatz P2 wurde ehemals landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzt, bevor die Freifläche im Zuge des Umbaus des Motodroms 2001 als Fläche für den ruhenden Verkehr ausgewiesen und bei temporären Großveranstaltungen dem Hockenheimring als Parkplatz zur Verfügung gestellt wurde. Im Zuge des Umbaus des Hockenheimrings wurden bereits im Jahr 2001 bereits über 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entzogen, ohne dass dafür jemals Ausgleichsflächen geschaffen wurden. Mit der Umwidmung einer Fläche von 17,5 ha sollte sowohl der temporären Parksituation bei Großveranstaltungen als auch der Schaffung von Ausgleichsflächen planerisch Rechnung getragen werden. Sollte die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausstücker“ gelingen, ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Bäumen im Plangebiet zu pflanzen. 

Nachhaltig entscheiden und handeln

Von einem Unternehmen, das mit dem Label „Nachhaltigkeit“ wirbt, erwarten wir, dass es seine Entscheidungen an der Definition von Nachhaltigkeit ausrichtet. Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten künftiger Generationen nicht eingeschränkt werden. Dabei sind die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht und ökologisch verträglich – gleichrangig zu berücksichtigen. Um die globalen Ressourcen langfristig zu erhalten, sollte Nachhaltigkeit die Grundlage aller politischen Entscheidungen sein (vgl. UN-Konferenz 1992), nicht alleine die zu erwartenden Mehreinnahmen. 

Nachhaltige Entwicklung ist ein globales Leitprinzip und international akzeptiert – hoffentlich nach über 30 Jahren bald auch in Hockenheim. 

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