Keine Rücknahme der Einstufung „Regionaler Grünzug“ und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ im Bereich 4. Gewann Biblis

Dieser Punkt wird eine Diskussion am kommenden Mittwoch (19.05.2021) im Gemeinderat auslösen:
“Die Festlegungen Regionaler Grünzug und Vorranggebiet für die Landwirtschaft im Bereich 4. Gewann
Biblis sollen gemäß Anlage zurückgenommen werden“, lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung
zum Thema Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar.
Dass der Gemeinderat geschlossen zustimmt, scheint nach einer Pressemitteilung der Fraktion der
Grünen vom Montag ausgeschlossen.
Zu dem im Dezember 2015 genehmigten Flächennutzungsplan 2020 seien sowohl die Verwaltung als
auch der Gemeinderat der gemeinsamen Auffassung gewesen, dass „eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung und ein schonender Umgang mit der Ressource Boden“ zu verfolgen sei, erinnert
Fraktionssprecher Adolf Härdle.
Das Hauptaugenmerk sollte auf die „Potentiale der Innenentwicklung“ gelegt werden. „Dies war
ausschlaggebend für die Zustimmung der Grünen zum Flächennutzungsplan 2020“, stellt Härdle fest.
Vom „Startschuss für die Entwicklung des Gebiets Biblis IV. Gewann“ sei im Vorwort des
Jahresrückblicks 2020 der Stadt Hockenheim von Oberbürgermeister Marcus Zeitler zu lesen gewesen.
Auf Nachfrage ihres Fraktionssprechers in einer Gemeinderatssitzung hatte das Stadtoberhaupt noch
Anfang des Jahres einen direkten Zusammenhang mit einem eventuellen Bebauungsplanvorhaben
verneint.
Mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage werde jetzt doch ein Baugebiet 4. Gewann Biblis angestrebt.
Die seit 1984 im Flächennutzungsplan bzw. in der 1. Änderung 1998/2000 enthaltenen
Flächenreserven im Hubäcker Süd sollen im Gegenzug als Wohnbauflächen entfallen.
„Eine qualifizierte und städtebauliche Diskussion fand nicht in dem erforderlichen Maße statt“ bedauern
die Grünen. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass vorwiegend taktische Gesichtspunkte und die
Machbarkeit im Vordergrund stehen, teilen die Grünen in einer Pressemitteilung mit. Härdle: „Bei
einem solchen Vorgehen kann es nur Verlierer geben.“

Die Gemarkung Biblis IV. Gewann – Im Regionalplan Rhein-Neckar als „Regionaler Grünzug“ und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ eingestuft.

Es sei wenig zielführend, in der gewählten Form die Frage des Bedarfs an Wohnflächen mit den
Bedürfnissen der Haubenlerche, den Interessen des Naturschutzes und mit den im Regionalplan
enthaltenen Festlegungen als Regionaler Grünzug und als Vorranggebiet für die Landwirtschaft zu
verknüpfen.


Grundsätzlich dürfe bezweifelt werden, ob der Regionalverband Rhein-Neckar einfach so von seinen
fachlichen Grundsätzen abweichen könne und den dargelegten Vorstellungen entspreche.
Unabhängig von der grundsätzlichen Fragestellung, ob auf Grund der demografischen Entwicklung in
Hockenheim ein Neubaugebiet als notwendig erachtet werde, sei festzuhalten, dass es im Innenbereich
nach wie vor Baulücken gebe und vorwiegend im Wohnbaugebiet Hockenheim Süd über 40 Bauplätze
noch unbebaut sind. Hier bestehe Handlungsbedarf durch die Verwaltung.
Als äußerst erfolgreich habe sich nach Auffassung der Grünen-Fraktion in den letzten Jahren der
Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung erwiesen. Federführend sei neben dem
Gemeinderat insbesondere der ehemalige Stadtbaumeister Wilhelm Stulken mit seiner
Planungsabteilung gewesen.
Die Grünen begrüßten es, dass nicht nur im Sanierungsgebiet Obere Hauptstraße-Süd Wohnraum für
Familien entstehe.
Gerade auch im Zuge der Ausarbeitung des Gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes konnte
festgestellt werden, dass in „älteren Baugebieten mit großen Innenblockbereichen weitere
Potentialflächen“ vorzufinden sind. Neben den bereits fertiggestellten Baumaßnahmen am Meßplatz, in
der Oberen Hauptstraße und an der Lußheimer Straße, bieten in Bau befindliche Baumaßnahmen und
Nachverdichtungen in der Schwetzinger Straße, der Heidelberger Straße, der Oberen und Unteren
Hauptstraße Chancen für Wohnungssuchende.


Die Fraktion Grünen halte eine Änderung der bisherigen Grundhaltung der Verwaltung und des
Gesamtgemeinderats für nicht erforderlich und trete weiterhin dafür ein „die Innenentwicklung als
städtebauliche Zielvorgabe im Sinne einer Nachhaltigkeitsstrategie“ beizubehalten, macht Adolf Härdle
in seiner Mitteilung deutlich. „Schließlich stehen der Gemeinderat, die Stadt Hockenheim und mit ihr
die Bürgerinnen und Bürger vor der Aufgabe, in einem Klimaschutzkonzept Ziele und Maßnahmen
festzulegen, die Nachhaltigkeitskriterien standhalten, erinnert er.


In der Standortdebatte um den Neubau des Pflegezentrums Offenloch im Biblis hatte sich an der Frage,
ob nach dem Pflegezentrum weiter gebaut werde, die schärfsten Diskussionen entwickelt.

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