Einrichtung einer temporären Fußgängerzone im oberen Bereich der Karlsruher Straße
Eine Zielsetzung im Rahmen der Entwicklung des klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes sowie des Gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes (GEK) ist es, die Dominanz des motorisierten Verkehrs zurückzunehmen und den öffentlichen Raum wieder mehr den Bürger*innen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corvid-19-Pandemie den Einzelhandel sowie die Gastronomie auch in der Hockenheimer Innenstadt hart getroffen.
AntragUm zeitnahe positive Impulse in der Innenstadt zu geben, beantragen wir die Einrichtung einer temporären
Fußgängerzone im oberen Bereich der Karlsruher Straße. Der von uns vorgeschlagene Bereich sollte testweise für einen bestimmten Zeitraum von der Einmündung aus der Oberen Hauptstraße bis zum Ende des verkehrsberuhigten Bereichs an der Wilhelm-Leuschner Straße/Schubertstraße als autofreie Zone ausgewiesen werden.
Der Geltungszeitraum ist von Mai – Oktober 2021 festzulegen. Dabei gilt die Festlegung als Fußgängerzone ganztags an Wochenenden und Feiertagen sowie werktags von 18:00 – 5:00 Uhr.
Eine begleitende Evaluierung unter Einbeziehung der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie allen Bürger*innen ist vorzunehmen.
Begründung
Die Einrichtung einer temporären Fußgängerzone ist aus unserer Sicht ein probates Mittel, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln, welche bei einer eventuellen dauerhaften Einrichtung zugrunde gelegt werden können. Eine Evaluierung mit dem aufgeführten Personenkreis während und nach dem Testzeitraum bietet eine solide Grundlage für eine finale Entscheidung durch den Gemeinderat.
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