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Soziales

Sozialen Standard sichern

Sozialstaatsgrundsatz Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 1:
Sozialstaatsgrundsatz „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Daraus ergibt sich für die Stadt Hockenheim ein Handlungsauftrag.
Der Sozialstaatsgrundsatz zielt vor allem auf die Herstellung und
Gewährleistung erträglicher Lebensbedingungen, sozialer Sicherheit
und sozialer Gerechtigkeit.
Wir haben als Gemeinwesen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit
für sozial gerechte und abgesicherte Lebensverhältnisse unserer Bürger
zu sorgen. Soziale Leistungen in Hockenheim nicht selbstverständlich!
Wir haben eine gute soziale Infrastruktur in Hockenheim, diese zu
erhalten und noch zu verbessern ist unsere ureigene kommunale
Aufgabenstellung. Ziel muss es sein, alles dafür zu tun, dass die Menschen
aktiv ihre Zukunft gestalten können, dass die Stadt für alle Gruppen der
Gesellschaft ein lebensfähiger und lebenswerter Aufenthaltsort ist und
bleibt. Festzuhalten ist aber auch: Die Steuereinnahmen sind rückläufig,
der Schuldenstand kann nicht wie beabsichtigt auf 13,3 Mio € reduziert
werden.

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